Verschiebung der Mitgliederversammlung

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die diesjährige Mitgliederversammlung nicht wie gewohnt im April stattfinden. Folglich ist sie auf unbestimmte Zeit verschoben.

Eine zielgerichtete weitere Planung ist auch weiterhin nicht möglich, da sich bisher nur marginale Besserungen abzeichnen. Wir müssen uns an die gesetzlichen Auflagen halten, und die besagen, dass eine größere Menschenansammlung in geschlossenen Räumlichkeiten nicht tolerierbar sei.

Gemäß unserer Satzung, § 10, Abs 2, ist eine Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Es könnte somit dazu kommen, dass wir erst 2021 wieder eine geordnete Mitgliederversammlung abhalten können.

Der LAW  wurde 2005 gegründet und wir wollen gerne unser 15-jähriges Bestehen feiern. Das werden wir mit Sicherheit nachholen. Sobald  die gesetzlichen Regelungen eine Lockerung möglich machen und wir wieder aktiv werden können, werde ich Sie aktuell informieren.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Hans-Werner Kuhlmann
(Vorstandsvorsitzender)