Aufgabe des Vereins ist insbesondere die Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen in der Altstadt. Im Rahmen seiner Zielsetzung ist der Verein zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des gemeinsamen Zwecks notwendig und nützlich erscheinen. Im Einzelnen sind folgende Ziele hervorzuheben:

  • Entwicklung beispielhafter und innovativer Ideen zur Standortstärkung
  • Initiativen zu privaten Aktivitäten und Investionen Stärkung der Nutzungsvielfalt, Vitalität und Identifikation
  • Beseitigung vorhandener Gebäudeleerstände und Entwicklung von Maßnahmen zur vorbeugenden
  • Vermeidung von Gebäudeleerständen
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen für private Investitionen
  • Entwicklung kooperativer Verfahren zur Unterstützung der Immobilieneingentümer, der örtlichen Wirtschaft und der Bürger in ihrem Bestreben nach eigenverantwortlichem und koordiniertem Handeln
  • Entwicklung, Koordinierung und Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten freiwilliger öffentlich-privater Partnerschaft.

Aufgabe des Vereins ist ferner die Unterstützung der Stadt Wolfratshausen bei in diesem Zusammenhang anstehenden Projekten sowie die Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Aufgaben des örtlichen Projektmanagements sowie der Zusammenführung und Koordinatioin eines Projektteams (Lenkungsgruppe) zur Schaffung und Einbeziehung eines Netzwerkes von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümern sowie Vertretern der Wirtschaft, der Politik, der Vereine und Verbände, der sonstigen Institutionen sowie der öffentlichen Verwaltung.

Der Verein erhielt die Gemeinnützigkeit und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins (Auszug aus der Satzung)

§ 2 Vereinszweck

1. Gemeinnütziger Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Landschafts- und Denkmalschutzes und des Heimatgedankens, insbesondere schwerpunktmäßig im Raum Wolfratshausen. Gemeinnütziger Zweck des Vereins ist ferner die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens.

2. Der Vereinszweck wird insbesondere verfolgt durch die Organisation öffentlicher Darstellungen von heimatspezifischen Kunst- und Kulturgütern, Erarbeitung und Präsentation von Vorschlägen zu Maßnahmen im Bereich des Landschafts- und Denkmalschutzes sowie Unterstützung einer Vernetzung gemeinnütziger Organisationen im Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie des Gesundheitswesens zur besseren Unterstützung der Bevölkerung. Aufgabe des Vereins ist ferner die Unterstützung der Stadt Wolfratshausen bei in diesem Zusammenhang anstehenden Projekten.

3. Der Verein arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht und ausschließlich und unmittelbar zur Erfüllung seiner Zwecke.

Die vollständige Satzung können Sie hier downloaden.